erfolgsneutral

erfolgsneutral
er|fọlgs|neu|tral <Adj.> (Wirtsch.): im Rechnungswesen den betrieblichen Erfolg nicht beeinflussend: Während die oben beschriebenen Buchungen, die zwei Bestandskonten berühren, „erfolgsneutral“ sind, beeinflussen alle Vorgänge, die auf einem Aufwands- oder einem Ertragskonto verbucht werden, die Erfolgslage der Unternehmung (Rittershausen, Wirtschaft 69).

Universal-Lexikon. 2012.

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